In Anwendung des Gesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 und der Verordnung (EU) 2016/679, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist, wird daran erinnert, dass die vom Kunden angeforderten personenbezogenen Daten für die Bearbeitung der Dienstleistungen und/oder Aufträge, um deren Erbringung wir im Rahmen der eingegangenen geschäftlichen Verpflichtungen gebeten werden, erforderlich sind und dass die Erhebung dieser Daten ausschließlich zu diesem Zweck, der Bearbeitung der Bestellungen und vertraglichen Dienstleistungen, erfolgt.
Der Zweck dieser Verarbeitung ist hauptsächlich buchhalterischer, kommerzieller und logistischer Natur, um den genannten Auftrag oder Vertrag auszuführen, aber die Daten können auch im Rahmen von Verkaufsförderungs- oder Werbeaktionen verwendet werden.
Diese Daten werden nicht an außenstehende Dritte weitergegeben, sondern nur an die Mitarbeiter unseres Unternehmens und die verschiedenen Vertragsparteien und Dienstleister, z.B. für Transport und Lieferung. Jede Person, die Zugang zu diesen Daten hat, ist an eine Geheimhaltungspflicht gebunden, die sich insbesondere auf die Wahrung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten bezieht, zu denen diese Person Zugang hat.
Diese bereitzustellenden Daten werden als obligatorische oder nicht obligatorische Daten bezeichnet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Nichtbeantwortung ein Hindernis für die vollständige oder teilweise Bearbeitung Ihrer Bestellung oder Ihres Vertrages darstellen kann.
Diese Daten werden während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.
Der Kunde verfügt gemäß den gültigen französischen und europäischen Gesetzgebungen über ein Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden persönlichen Daten.
Dieses Recht kann unter den Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Modalitäten ausgeübt werden, die Ihnen von unserem Datenverantwortlichen, Herrn Gilles Milan, mitgeteilt werden. Sie können ihn unter folgender Adresse erreichen: gmilan@seram.com » Der Datenverantwortliche wird Ihnen innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Anfrage antworten. Kann der Anfrage vor Ort nicht sofort entsprochen werden, wird dem Antragsteller eine datierte und unterschriebene Empfangsbestätigung übergeben. Bei unvollständigem Antrag (z. B. Fehlen des Ausweises) ist der Datenverantwortliche berechtigt, zusätzliche Informationen anzufordern: Die Frist wird dann ausgesetzt und setzt nach der Bereitstellung dieser Informationen erneut ein